Wertermittlung
Wenn es um präzise und marktorientierte Wertgutachten für bebaute & unbebaute Grundstücke und Rechte an Grundstücken geht, stehe ich Ihnen als unabhängige und kompetente Partnerin zur Verfügung. Die Verfahren der Wertermittlung sind gesetzlich verbindlich geregelt. Die Anwendung dieser Verfahren bedarf einer entsprechenden Qualifikation und langjähriger Erfahrung.
Ich bin vorrangig in den Landkreisen Bautzen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Görlitz und Meißen sowie in und um Dresden für Amtsgerichte, Firmen sowie Privatpersonen tätig.
Ich erstelle:
- Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB
Hierbei handelt es sich um die ausführlichste, bis ins Einzelne gehende Gutachtenform. Diese wird beispielsweise bei privaten (Ehescheidung, Erbauseinandersetzung u.ä.) und gerichtlichen Verfahren benötigt. - Verkehrswertgutachten – Kurzgutachten
Hierbei werden in Abstimmung mit dem Auftraggeber einzelne Punkte wie Erläuterungen zur Mikro- und Makrolage oder auf eine ausführliche Baubeschreibung verzichtet. - Gutachterliche Stellungnahmen
Für:
- unbebaute Grundstücke (Bauland, Rohbauland, Flächen der Land- und Forstwirtschaft)
- bebaute Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte
- Wohnimmobilien
- Gewerbeimmobilien
- Wohnungs- und Teileigentum
- Rechte und Belastungen an Grundstücken
- Wohnungs- und Nießbrauchrecht
- Baulasten und Dienstbarkeiten
Bewertungsunterlagen
Für die Erstellung von Gutachten benötigt die Sachverständige Bewertungsunterlagen, die der Auftraggeber zur Verfügung stellt. Weiterhin wird abgestimmt, welche Unterlagen noch erforderlich sind.
Mit einer erteilten Vollmacht beschafft die Sachverständige für die Gutachtenerstellung weitere Unterlagen und Behördeninformationen, die sich i.d.R. nicht beim Auftraggeber befinden.
Für eine Verkehrswertermittlung sind eine Reihe von Unterlagen erforderlich. Dazu gehören beispielsweise:
- aktueller Grundbuchauszug
- Auszug aus dem Liegenschaftskataster, Liegenschaftskarte
- Bewilligungsurkunden, Kaufvertrag, Teilungserklärung
- Erbbaurechtsvertrag
- Wohn-/Nutzflächenberechnung
- Baubeschreibung / Bestandszeichnungen von Gebäuden und baulichen Anlagen (Grundrisse, Baujahre)
- Mietverträge und Mietaufstellungen
- Fremdgutachten
- Energieausweis
- Auskunft zum Bauplanungsrecht, Bebauungsplan
- Auskunft zu Altlasten / Denkmalschutz
- Baulastenauskunft
Zeitrahmen
Je nach Größe und Komplexität des Auftrages nimmt die Bearbeitung nach Ortsbesichtigung des Grundstücks durch die Sachverständige und nach Vorliegen der vollständigen, prüffähigen Bewertungsunterlagen und -informationen i.d.R. sechs bis acht Wochen in Anspruch, in Sonderfällen auch darunter.
Da die Bearbeitungszeit vom Bewertungsobjekt, von den Wünschen des Auftraggebers und dem Geschäftsverlauf im Gutachterbüro abhängig ist, wird der Zeitrahmen für jeden Auftrag individuell vereinbart.
Ortsbesichtigung
Die Sachverständige besichtigt das Grundstück und die vorhandenen baulichen Anlagen vor Gutachtenerstellung in jedem Fall persönlich. Für den Ortstermin ist deswegen die Zugänglichkeit des Grundstücks und aller vorhandenen Gebäude / Räume erforderlich.